Energieeinsparung durch energetische Gebäudesanierung - Eine lohnende Aufgabe

   
 

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Wärmeschutz im Neubau und Förderung

 

Der öffentlich rechtliche Wärmeschutznachweis ist Bestandteil der Eingabeplanung gemäß Bayerischer Bauordnung. Hiermit soll sichergestellt werden, dass die Planung von Gebäudehülle und Anlagentechnik den Vorgaben des Gebäudeenergiegeesetzes (GEG) entspricht. Neben der entsprechenden Energieeffizienz muss das Objekt auch ausreichenden sommerlichen Wärmeschutz bieten.

Verglichen mit früheren Baustandards sind die Anforderungen des GEG bereits erheblich angestiegen. Bereits ab jetzt soll es gemäß EU-Richtlinie nur noch Neubauten auf Niedrigstenergieniveau geben. Angestrebt wird ein klimaneutraler Gebäudebestand bis 2050. Deshalb wird es in den nächsten Jahren weitere Erhöhungen der Anforderungen an den Wärmeschutz geben. Um bereits jetzt diese Standards, die das geltende GEG deutlich übererfüllen (sogenannte Effizienzhäuser), zu entwickeln, werden solche Vorhaben gefördert.

Förderung von besonders energieeffizienten Neubauten (BEG-WG):

Beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sind Zuschüsse bei Eigenfinanzierung erhältlich, während die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zinsgünstige Kredite ausreicht.

Es sind dabei Investitionszuschüsse bzw. Tilgungszuschüsse von bis zu 37.500€ erhältlich.

Sollten Sie mit Ihrem Neubauvorhaben entsprechende Ziele verfolgen, machen Sie dies, am Besten noch bevor mit der archtektonischen Planung begonnen wird, deutlich. Hier sollte frühzeitig ein Energieberater hinzugezogen werden, um an einer auch kostenoptimierten Lösung mitzuwirken.

Eine energetischen Baubegleitung bei geförderten Projekten wird mit 50% (max. 5.000€) Zuschuss gefördert. Die energetische Fachplanung kann dabei mit einbezogen werden, was Ihre Kosten reduziert!

 

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